Der Gerichtshof der Europäischen Union plädiert für die Beschränkung von Wetten und Glücksspielen per Internet

16.10.2009

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) vertritt die Auffassung, dass die Beschränkung und sogar das Verbot von Wetten und Glücksspielen per Internet nicht das Gemeinschaftsrecht verletzt, da hiermit zum Kampf gegen den Betrug und die Kriminalität beigetragen wird.
 

Während die Europäische Kommission die Liberalisierung dieser Art von Tätigkeiten befürwortet, spricht sich nun der europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem jüngsten Urteil vom 8. September für Restriktionen von Wetten und Glücksspielen per Internet aus.

Das Gericht vertritt im Rahmen eines von zwei portugiesischen Privatunternehmen eingeleiteten Verfahrens, die mit einer Geldstrafe belegt worden waren, weil sie Glücksspiele via Internet organisiert und für diese geworben hatten, die Ansicht, dass die möglichen Restriktionen, welche die Mitgliedstaaten den in dieser Art von Aktivitäten tätigen Unternehmen auferlegen könnten, Rechtsschutz genießen, da sie eine Schutzmaßnahme für das Gemeinwohl sowie eine Form des Kampfes gegen den Betrug und die Kriminalität aufgrund des hiermit verbundenen Risikos der Einflussnahme auf die Ergebnisse der verschiedenen Sportergebnisse begründen, und bestätigt dies ausdrücklich in dem Urteil.
 

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