Der Oberste Spanische Gerichtshof stellt die Unmöglichkeit des Erwerbs von Genehmigungen aufgrund Untätigkeit der öffentlichen Verwaltung fest, sofern die Genehmigungen rechtswidrig sind.

12.05.2009

Durch diese Entscheidung wird eine jahrelang bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt, die aufgrund sich widersprechender Urteile bestand.

Eine spanische Gemeinde reichte beim Obersten Gerichtshof ein besonderes Rechtsmittel ein, um die Auslegung verschiedenster spanischer Vorschriften und deren rechtliche Einordnung feststellen zu lassen.

Die letztlich entscheidende Schlussfolgerung lautet: Auch in dem Fall, dass bspw. eine Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Fristen keine ausdrückliche Entscheidung hinsichtlich einer beantragten Baugenehmigung gefällt hat, dies nicht zur Erteilung der Baugenehmigung – mittels diesem „stillschweigendem Mechanismus“ der sog. Untätigkeit der Verwaltung – führt, sofern hierdurch gegen Bau- und Bauplanungsrecht verstoßen wird.

Dieses Urteil ist sowohl für Bauunternehmen und Bauträger als auch für alle Privatpersonen, die eine Baugenehmigung beantragt haben oder beantragen werden, von herausragender Bedeutung.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Alex Ensesa Casulleras: [email protected]