Im letzten November kam in Spanien die erste Person ins Gefängnis, die wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken verurteilt wurde. Seitdem haben sich die Verurteilungen von Künstlern und Twitter-Nutzern wegen Terrorismusverherrlichung oder Straftaten gegen religiöse Gefühle vervielfacht. Unlängst wurde bestätigt, dass der unter dem Namen 'Valtònyc' bekannte Rapper für das Verfassen von Reimen gegen den König und die Lobpreisung terroristischer Vereinigungen ins Gefängnis gehen wird, nachdem er wegen Verherrlichung der ETA, wegen schwerer Verunglimpfung des Königs und außerdem wegen Bedrohung des Präsidenten des Circulo Balear verurteilt wurde.
All diese Verurteilungen basieren auf Artikel 578 des Código Penal, welcher im Jahr 2000 eingefügt und im Jahr 2015 eine Reform durchlief, die mit der erhöhten Gefährdung durch Verbreitung über die sozialen Netzwerke gerechtfertigt wurde. Mit der Reform erhöhte sich der maximale Strafrahmen auf eine dreijährige Freiheitsstrafe, was auch die Möglichkeit beinhaltet, ohne vorliegende Vorstrafen ins Gefängnis zu kommen. Außerdem wurde erstmals Bezug auf die sozialen Netzwerke genommen indem eingefügt wurde, dass auf eine erhöhte Strafe zu erkennen ist, „wenn die Taten mittels der Verbreitung von über Kommunikationsmedien, das Internet, öffentlich zugänglichen Diensten oder Inhalten oder durch elektronische Kommunikationsdienstmedien oder mittels Nutzung einer Informationstechnologie begangen wurden.“
Dieser Artikel 578 wird stark von Künstlern kritisiert, die seine Abschaffung fordern, weil nach ihrer Auffassung eine offene Kollision mit der Meinungsfreiheit vorliegt. Allerdings stimmt die Mehrheit der politischen Parteien, Staatsanwälte und Richter darin überein, den Artikel nicht abzuschaffen; obgleich vielleicht eine Modifizierung erfolgen kann, da die Regelung übertrieben generisch ist und „zu viel“ mit einbezieht. Nichtsdestotrotz sieht es für den Moment nicht danach aus, dass eine Konkretisierung umgesetzt wird.