Die Änderungen im Küstengesetz rücken näher

21.02.2013 - Daniel Cano

Die Reform des spanischen Küstengesetzes (Gesetz 22/1988 vom 28. Juli) hat eine weitere parlamentarische Hürde genommen. Am 19. Februar 2013 stimmte die Kommission für Umweltschutz des Abgeordnetenhauses (Congreso de los Diputados) dem Gesetzesentwurf der Regierung mehrheitlich durch die Stimmen der regierenden konservativen Partei zu. Damit rückt die Anwendung weitreichender Änderungen im Küstengesetz näher. Der Gesetzesentwurf unterliegt nunmehr noch der Zustimmung im Senat, die aber als sicher gilt.

Sollte das Reformgesetz in Kraft treten, wird es der zentralen Verwaltung in Madrid möglich sein, gemeindliche Bebauungspläne oder auch Genehmigungen auszusetzen, die das Küstengesetz beeinträchtigen. Die bisher bis 30 Jahre gültigen Konzessionen, die eine Nutzung öffentlichen Eigentums erlauben, sollen dann per Antrag auf 75 Jahre verlängerbar sein. Weiterhin dürfen diese Betroffenen ihr Eigentum frei verkaufen und gewisse Renovierungen vornehmen. Diese Rechte können zudem vererbt werden.

Interessant wird insbesondere die Frage, welche Auswirkungen die Reform auf zur Zeit laufenden Gerichtsverfahren haben wird. In diesem Zusammenhang wird der Zweck der vorliegenden Gesetzesreform von Bedeutung sein: die Schaffung größerer Rechtssicherheit für Eigentümer und Konzessionsnehmer, aber auch die Stärkung bereits bestehender geschützter Gebiete.

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