Die Ansichten eines Arbeitnehmers schaden nicht den Interessen des Unternehmens

18.09.2008

Der spanische Oberste Gerichtshof („Tribunal Supremo“) hat diesbezüglich ein Urteil gefällt, dessen Ursprung folgender ist: Ein Arbeitnehmer einer Firma veröffentlichte Stellungnahmen gegen einige Vertreter des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Tod von mehreren Kolleginnen und Kollegen.

Das Unternehmen stufte dieses Verhalten als eine schwerwiegende Verletzung des Arbeitsverhältnisses ein, was letztlich in der Entlassung des Arbeitnehmers mündete, der diese Stellungnahmen veröffentlicht hatte. Der Oberste Gerichtshof entschied nun zugunsten des Arbeitnehmers, der sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berief und erklärte die Entlassung für nichtig.

Das Gericht stellte des Weiteren fest, dass sämtliche Äußerungen, die der besagte Arbeitnehmer publiziert hatte, der Wahrheit entsprachen und somit keine Sanktionen nach sich ziehen können.

Die Schlussfolgerung ist, dass grds. kein Hindernis für den Arbeitnehmer besteht, „gesunde“ Kritik an seinen Vorgesetzten bzw. am Unternehmen zu üben.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Alex Ensesa Casulleras : [email protected]