Das Unternehmen stufte dieses Verhalten als eine schwerwiegende Verletzung des Arbeitsverhältnisses ein, was letztlich in der Entlassung des Arbeitnehmers mündete, der diese Stellungnahmen veröffentlicht hatte. Der Oberste Gerichtshof entschied nun zugunsten des Arbeitnehmers, der sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung berief und erklärte die Entlassung für nichtig.
Das Gericht stellte des Weiteren fest, dass sämtliche Äußerungen, die der besagte Arbeitnehmer publiziert hatte, der Wahrheit entsprachen und somit keine Sanktionen nach sich ziehen können.
Die Schlussfolgerung ist, dass grds. kein Hindernis für den Arbeitnehmer besteht, „gesunde“ Kritik an seinen Vorgesetzten bzw. am Unternehmen zu üben.
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