1. Die Berechnung der Zinsen und Gebühren erfolgt demnach in der EU nach einheitlichen Maßstäben;
2. Förderung grenzüberschreitender Darlehen;
3. Wettbewerbssteigerung zwischen den europäischen Kreditanstalten und
4. Festlegung einheitlicher Vorschriften bzgl. zwingender vorvertraglicher Informationspflichten ggü. den Antragstellern von Darlehen/Krediten, sowie der im Vertrag zu fixierenden Daten.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass es derzeit erhebliche Unterschiede bei den durchschnittlichen Prozent- bzw. Zinssätzen in der Euro-Zone gibt, die von 12% in Portugal bis zu 6% in Finnland – in Spanien 9,4% – reichen.
Auch wenn zu erwarten ist, dass die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten diese Richtlinie nicht vor dem Jahr 2009/2010 übernehmen bzw. umsetzen wird, so ist es für die EU-Bürger jedoch allgemein stets positiv, wenn sich die rechtlichen Kriterien und Rahmenbedingungen zunehmend vereinheitlichen, um somit Unterschieden, Benachteiligungen und Zweifeln entgegen zu treten.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Alex Ensesa Casulleras : [email protected]