Die „Generalitat de Cataluña“ übernimmt bzw. bezahlt den Mietzins an diejenigen Wohnungseigentümer, deren Mieter aufgrund gerichtlicher Zwangsräumungsverfahren die Wohnung verlassen müssen.

22.04.2008

Die öffentliche Verwaltung Kataloniens hat hinsichtlich derjenigen Wohnungsmietverträge, die Gegenstand eines gerichtlichen Zwangsräumungsverfahren wegen Nichtzahlung des Mietzinses sind, ein Verfahren zur Erstattung der Mietzinsen eingeführt.

Erstattet werden an den sich in einer solchen Situation befindlichen Eigentümer bzw. Vermieter bis zu max. 6 Monatsmieten. Ziel dieser Maßnahme ist es u.a., den Eigentümern eine gewisse Sicherheit in Zeiten der aktuellen Krise am Immobilienmarkt sowie allgemein sinkenden Verkaufszahlen zu vermitteln, um den Mietmarkt insgesamt anzukurbeln.

Damit sich Vermieter dieser Sicherheit bedienen können, die auch als „avalloguer“ – ein Begriff zusammengesetzt aus „lloguer“ (= Miete auf Katalanisch) und „aval“ (Bürgschaft) – bezeichnet wird, darf der monatliche Mietzins 1.500,- Euro in Barcelona sowie 600,- bis 1.200,- Euro für die übrigen Bereiche Kataloniens nicht überschreiten. Weitere Voraussetzung ist, das ein Räumungsurteils wegen Nichtzahlung des Mietzinses vorliegt.

Sämtliche Unterlagen müssen beim sog. „Incasol“ – („Instituto Catalán del Suelo“) eingereicht werden. Anschließend soll der Antragsteller grds. innerhalb von 2 Monaten die ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung ausstehenden Mietzinszahlungen erhalten. Keine Zahlungen erfolgen hingegen, wenn innerhalb von 3 Jahren das gleiche Mietobjekt Gegenstand von 3 Zwangsräumungsurteilen war.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Alex Ensesa Casulleras: [email protected]