Damit sich Vermieter dieser Sicherheit bedienen können, die auch als „avalloguer“ – ein Begriff zusammengesetzt aus „lloguer“ (= Miete auf Katalanisch) und „aval“ (Bürgschaft) – bezeichnet wird, darf der monatliche Mietzins 1.500,- Euro in Barcelona sowie 600,- bis 1.200,- Euro für die übrigen Bereiche Kataloniens nicht überschreiten. Weitere Voraussetzung ist, das ein Räumungsurteils wegen Nichtzahlung des Mietzinses vorliegt.
Sämtliche Unterlagen müssen beim sog. „Incasol“ – („Instituto Catalán del Suelo“) eingereicht werden. Anschließend soll der Antragsteller grds. innerhalb von 2 Monaten die ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung ausstehenden Mietzinszahlungen erhalten. Keine Zahlungen erfolgen hingegen, wenn innerhalb von 3 Jahren das gleiche Mietobjekt Gegenstand von 3 Zwangsräumungsurteilen war.
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