Die Zustimmung des Kongresses bis zum 24. Januar dieses Jahres ist für die volle Wirksamkeit der Normen erforderlich, da diese in Form eines Königlichen Gesetzesdekrets – und damit im Range eines Gesetzes – beschlossen wurden (und nicht, wie sonst in diesem Bereich üblich, als Verordnung). Inhaltlich begrenzen die Neuregelungen zum einen die Anzahl der Betriebsstunden mit Tarifanrecht für Photovoltaikanlagen abhängig von der Strahlungszone („zona climática“). Zum anderen verlieren Photovoltaikanlagen neuerdings nach 28 Jahren Betrieb das Recht auf Tarifzuweisung.
Im Übrigen prüfen sowohl spanische als auch ausländische Investoren derzeit rechtliche Schritte gegen die neuen Regeln.
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