Vor Kurzem haben wir erlebt, wie eine Gerichtsentscheidung von der Öffentlichkeit deutlich kritisiert wurde. Wir verweisen auf das umstrittene Urteil des Landgerichts Pamplona zu einem kontrovers diskutierten Missbrauchsfall.
Bezugnehmen auf diese Entscheidung haben auch Richter und Staatsanwälte dieser gerichtlichen Entscheidungen, sowie der Rechtsmittelmöglichkeiten hohe Beachtung geschenkt. Unabhängig der obigen Ausführungen haben sie anerkannt, dass die Schulungen, die sie zu Genderfragen erhalten haben, unzureichend waren. Schließlich hat sich die Regierung über den Justizminister bereit dazu bereit erklärt, eine Studie über die mögliche Reform des Strafgesetzbuches durchzuführen.
Dabei ist zu bedenken, dass das spanische Strafgesetzbuch 23 Jahre alt ist und seitdem 30 Reformen durchlaufen hat. Die letzte war erst vor drei Jahren und es wurden eine Vielzahl von Modifikationen vorgenommen. Allerdings hat sich, trotz der mehrfachen bisherigen Reformen des Strafgesetzbuches, keine von ihnen mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beschäftigt, weshalb diese Normen noch in derselben Form bestehen, wie bei Verabschiedung des Strafgesetzbuches im Jahr 1995.
Kurzum, dieser Fall ist beispielhaft dafür, dass es der öffentlichen Meinung gelungen ist, die Behörden zu einer Gesetzesänderung zu bewegen, die sich der heutigen Zeit anpasst. Diese Reform muss auf jeden Fall in den Grundrechten beachtet und in der spanischen Verfassung verankert werden. Allerdings werden wir noch einige Zeit warten müssen, bis der Inhalt der so dringend notwendigen Gesetzesänderung bekannt wird.