Die spanische Regierung beabsichtigt die Vereinfachung des noch neuen Konkursrechts

13.01.2009

Der zweite Vizepräsident der spanischen Regierung, Wirtschafts- und Finanzminister Pedro Solbes, hat am 16. Dezember 2008 anlässlich seines Auftritts auf dem Wirtschaftsforum Cinco Días in Madrid signalisiert, dass die Regierung im kommenden Januar in einem Ausschuss zur Einleitung von Strukturreformen („Mesa de Reformas Estructurales“) auch über eine Reform des Konkursgesetzes aus dem Jahr 2003 – Ley 22/2003, de 9 de julio, Concursal – diskutieren wird. Konkretes ist noch nicht bekannt.

Vor dem Hintergrund und dem Druck der fortschreitenden Wirtschaftskrise, einer unerwarteten Masse an Konkursanträgen und erster Erfahrungen aus vier Jahren mit dem neuen Konkursrecht hat der Vizepräsident in einer am 16. Dezember 2008 gehaltenen Rede zugestanden, dass einige Aspekte des geltenden neuen Konkursgesetzes verbessert werden sollten. Den Aussagen Solbes’ ist zu entnehmen, dass selbst die Regierung die Konkursverfahren für zu langwierig und aufwändig hält, was nun bereinigt werden soll.

Zum einen habe sich gezeigt, dass das geltende Konkursrecht insbesondere für Privatleute und überschuldete Familien, für die dasselbe Konkursgesetz gilt, zu kompliziert und damit die Verfahren wiederum zu teuer sind, so dass wenig davon Gebrauch gemacht werde. Kosten und zu lange Verfahrensdauer seien ebenso ein Problem für insolvente Unternehmen. Die Regierung beabsichtigt daher, das Verfahren zu vereinfachen sowie im Gesetz enthaltene unklare Rechtsbegriffe zu konkretisieren. Die Kosten des Verfahrens – hier sind Anwälte, Prozessagenten, Konkursverwaltung und Gerichtsgebühren als Kostenpunkte zu nennen – sollen zudem per Gesetz reduziert werden und die im Verfahren geltenden Fristen verkürzt werden.

Wie der spanischen Presse zu entnehmen ist, sind die zur Reform des Konkursrechts in allen Provinzen neu eingerichteten Handels- und Konkursgerichte (Juzgados de lo Mercantil) dieses Jahr mit Konkursanträgen überhäuft worden, tatsächlich werden laufend neue Konkursgerichte eingerichtet und die bestehende Infrastruktur ausgebaut. Mit fortlaufender Wirtschaftskrise ist kurzfristig keine Verbesserung der Situation zu erwarten, so dass Unternehmer und Gerichte über eine baldige Gesetzesänderung und eine Vereinfachung der Verfahrensschritte und damit Begünstigung der Sanierungsmöglichkeiten freuen dürften. Welches Änderungspaket hier konkret auf den Weg geschickt wird, bleibt nun abzuwarten.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Sönke Schlaich: [email protected]