Endlich höhere Schadensersatzleistungen bei Markenfälschungen und -kopien in Spanien

24.11.2008

In einigen aktuellen Urteilen spanischer Landgerichte („Audiencias Provinciales“) legten die Richter in angemessener Weise den „Fälschern“ höhere Schadensersatzsummen auf, die sie an die rechtmäßigen Markeninhaber zu leisten haben.

Dies stellt eine langersehnte Annäherung an europäische Maßstäbe im Bereich der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis in anderen EU-Mitgliedsstaaten dar. Diese Änderung der Rechtsprechung spiegelt sich sehr gut in einem jüngst ergangenen Urteil des Landgerichts von Madrid wieder, in der die Beklagten für das „Kopieren“ der Schuhe einer bekannten Turnschuhmarke zu 1,8 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt wurden.

Die Entscheidungsgründe setzen an dem zugefügten wirtschaftlichen Schaden und der Prestigeschädigung des Markeninhabers an, wobei sich das Prestige der Produkte aus diversen Faktoren wie zeitlichem Geltungsbereich, Qualität, Werbung, Bekanntheitsgrad, charakteristischen sowie spezifischen Markenmerkmalen etc., zusammensetzt.

Eine andere bekannte Marke aus der Textilbranche hat eine vergleichbare gerichtliche Entscheidung erzwingen können.

Die wichtigste Schlussfolgerung ist in jedem Fall, dass in Spanien endlich damit begonnen wird, die Schadensersatzsummen angemessen zu erhöhen, und zwar anhand von nachweislichen Kriterien wie die Bestimmung des in einer Lizenz jährlich garantierten Minimalbetrags, der mittels eines Gutachtens durch einen anerkannten Experten bei Markenbewertungen festgelegt wird.

Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte Alex Ensesa Casulleras: [email protected]