Energiereform in Spanien – Neue Vergütungssystem für erneuerbare Energie

12.07.2013

Die Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung in Spanien durch erneuerbare Energien bekommen ein neues Vergütungssystem. Der spanische Industrieminister, José Manuel Soria, hat heute im Anschluss an die Ministerratssitzung die seit längerem erwartete Energiereform vorgestellt. Nach den bisher veröffentlichen Informationen wird es ein Königliches Gesetzesdekret mit Eilmaßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Energiesektors und ein Gesetzesprojekt für den Energiesektor geben.

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen, Solarkraftwerken und anderen Anlagen zur Stromerzeugung durch erneuerbare Energien müssen nach den bisher veröffentlichen Mitteilungen der Regierung mit den folgenden Änderungen rechnen:

  • Es wird ein neues Vergütungssystem für erneuerbare Energie (bisher Sonderregime für erneuerbare Energie – „régimen especial“) geben.
  • Die Anlagen werden einen Zuschlag zum Ausgleich der Investitionskosten bekommen.
  • Der Zuschlag wird aufgrund von Technologiestandards ermittelt.
  • Mit dem Zuschlag sollen die Anlage eine angemessene Rentabilität erhalten, wobei diese in Höhe der Rentabilität von spanischen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus 300 Basispunkte (entspricht einer Rentabilität von 7,5 %) definiert werden.

Weitere Einzelheiten sind bisher nicht bekannt, so dass völlig unklar ist, wie sich diese neuen Regelungen in der Praxis auswirken werden, insbesondere welche Investitionskosten (CAPEX) und in welcher Höhe diese berücksichtigt werden, wie der Zuschlag berechnet wird, ob damit das System der Einspeisetarife völlig aufgehoben wird, also eine Vergütung aufgrund des Marktpreises plus Zuschlag gezahlt wird, ob die Ende 2010 eingeführten Stundenbeschränkungen und die Ende 2012 eingeführte Energiesteuer fortbesten, ab wann die Reform wirksam werden soll und ob die laufenden Kosten (OPEX) bei der Rentabilität von 7,5 % berücksichtigt wurden usw.

Nach Angaben des Industrieministeriums sollen mit der Reform 2,7 Milliarden Euro eingespart werden, wobei 1,5 Milliarden von den erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerken zu tragen sind.

Das Reformpaket enthält eine Vielzahl von weiteren Neuregelungen, insbesondere auch eine Festlegung der Rentabilität für den Betrieb der Stromnetze zum Transport und Vertrieb von Energie, Anreize für erneuerbare Energien auf den spanischen Inseln und eine Erhöhung des Strompreises für Endverbraucher.

Nicht geregelt wurde der seit langem überfällige Eigenverbrauch („net metering“) und das Moratorium für neue Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien wird nicht aufgehoben.

Weitere Aussagen lassen sich erst treffen, wenn die entsprechenden Gesetzestexte bzw. Gesetzesentwürfe im Staatsanzeiger („BOE“) veröffentlich werden, was in den nächsten Tagen erfolgen sollte.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersdorff [email protected] oder Antonio Jiménez [email protected].