Entwurf einer europäischen Verordnung in Erbsachen

09.03.2010

Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses wird gegenwärtig im Parlament geprüft.

Der Ende 2009 von der Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf wird gegenwärtig im Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes geprüft.

Erklärtes Ziel dieses Verordnungsvorschlags ist die Schaffung eines gültigen europäischen Rechtsgebietes für die Zivilgerichtsbarkeit in Erbsachen.

Dieses Verordnungsprojekt beabsichtigt verschiedene Probleme, mit denen sich gegenwärtig die Bürger in internationalen Erbsachen in der EG herumschlagen müssen, aus der Welt zu schaffen, wie etwa, die Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Landes oder zuständigen Organs zur Abwicklung der Erbsache, der Gesetzeskonflikt im Zusammenhang mit derselben Erbsache, der unzureichende Spielraum bei der Wahl des anwendbaren Rechts des Erblassers, die Einschränkungen bzgl. der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen oder die Einschränkungen hinsichtlich der Eigenschaft des Erben/Vermächtnisnehmers oder des Nachlassverwalters/Testamentsvollstreckers. Hierfür schlägt der Gesetzesvorschlag die Einführung folgender Vorschriften vor: gemeinsame Vorschriften bzgl. der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts, abgestimmte Vorschriften, die dem Erblasser erlauben in einem bestimmten Rahmen das anwendbare Recht zu wählen, Abstimmung der Vorschriften bezüglich der Anerkennung und der Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden und Einführung eines europäisches Nachlasszeugnisses.

Die Tragweite dieser künftigen EU-Norm wird nicht unerheblich sein, wenn man berücksichtigt, dass in der EU jährlich etwa 4,5 Millionen Personen sterben, auf die etwa ein Anteil von 9 bis 10% grenzüberschreitenden Erbsachen entfällt.
 

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