Die Landesregierung von Madrid hat per Beschluss der Generaldirektion für das Steuerwesen vom 24. April 2020 parallel zur Verlängerung des von der Staatsregierung ausgerufenen Alarmzustandes auch die Fristen zur Abgabe der autonomen Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung sowie der Erklärung der Vermögensübertragungssteuer (ITP) und der Steuer über beurkundete Rechtshandlungen (AJD) um einen weiteren Monat verlängert.
Siehe hierzu auch unsere Mitteilung unter https://www.mmmm.es/de/nachrichten-anwaelte/news/coronavirus-madrid-verlaengert-abgabefrist-erbschaftsteuererklaerung/.