Erstinstanzliche Bestätigung des auferlegten Bußgelds gegen Microsoft

18.10.2007

Der Luxemburger Gerichtshof bestätigt die Entscheidung der Europäischen Kommission bzgl. des gegen Mircrosoft verhängten Bußgelds in Höhe von 497 Millionen Euro.

Im Jahr 2004 erließ die Kommission ein Bußgeld gegen den Informatikkonzern wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens aufgrund miss-bräuchlicher Ausnutzung der Quasi-Monopolstellung, welches gegen die in Art. 82 EGV festgelegten Grundsätze verstoße. Im gleichen Zuge verpflichtete die Kommission Microsoft zur Offenlegung der Schnittstelleninformation, um anderen Marktteilnehmern die Herstellung Microsoft-kompatibler Produkte zu ermöglichen; gleichermaßen wurde Mircrosoft verpflichtet, eine Version ihres operativen Windows-Systems ohne Media Player zu verkaufen.

Das Gericht bestätigt nun in 1. Instanz in einer Grundsatzentscheidung die Kommissionsentscheidung, und zwar sowohl hinsichtlich der Höhe des auferlegten Bußgelds als auch im Hinblick auf die Schlussfolgerungen bzgl. interoperativer Softwareprogramme.

Mehr als 95% der PCs sind weltweit mit dem Betriebssystem Windows ausgestattet. Dies stellt nach Auffassung der zuständigen Wettbe-werbskommissarin Neelie Kroes „eine inakzeptable Situation für die Verbraucher, die Unternehmen und die Technologieentwicklung im Allgemeinen dar“.

Mehr Information unter: www.ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/cases/microsoft/ oder kontaktieren Sie Eric Jordi: [email protected]