Hiernach wird ab dem 1. Januar 2011 eine Durchleitungsgebühr von 0,5€/MWh von sämtlichen Erzeugern elektrischer Energie, also auch im Hinblick auf mittels Fotovoltaik gewonnene Energie, erhoben werden (bisher waren die Energieerzeuger von der Erbringung von Abgaben im Zusammenhang mit der Netzfinanzierung befreit).
Weiterhin soll die Anzahl der Betriebsstunden mit Tarifanrecht für Fotovoltaikanlagen in Abhängigkeit von der Strahlungszone („Zonas Climáticas“), in der sich die jeweiligen Anlagen befinden, allgemein begrenzt werden:
Installationsform |
Betriebsstunden mit Tarifanrecht pro Jahr |
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Zone I |
Zone II |
Zone III |
Zone IV |
Zone V |
|
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Feste Unterkonstruktion |
1.232 |
1.362 |
1.492 |
1.632 |
1.753 |
|||
Träger mit einer Achse |
1.602 |
1.770 |
1.940 |
2.122 |
2.279 |
|||
Träger mit zwei Achsen |
1.664 |
1.838 |
2.015 |
2.204 |
2.367 |
Daneben erfahren die Anlagen, die nach dem RD 661/2007 vergütet werden, für die Dauer von drei Jahren (2011-2013) eine zusätzliche Begrenzung. Zum Ausgleich sollen die betroffenen Fotovoltaikanlagen jedoch drei Jahre länger in den Genuss des Tarifanrechts kommen, also anstelle von derzeit 25 Jahren zukünftig 28 Jahre:
Installationsform |
Betriebsstunden mit Tarifanrecht pro Jahr Stunden Referenz pro Jahr |
Feste Unterkonstruktion |
1.250 |
Träger mit einer Achse |
1.644 |
Träger mit zwei Achsen |
1.707 |
Die Strahlungszonen („Zonas Climáticas“) lassen sich der unten abgebildeten Karte entnehmen:
Siehe beigefügte PDF-Datei
Das Königliche Gesetzesdekret muss zu seiner endgültigen Wirksamkeit innerhalb von 30 Tagen nach seiner Verkündung durch das spanische Parlament ratifiziert werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Antonio Jiménez: [email protected]