Fotovoltaik: Verfassungsbeschwerde gegen das RDL 14/2010 zugelassen

11.04.2011

Wie am 8. April 2011 im spanischen Staatsanzeiger “B.O.E” veröffentlicht, hat das spanische Verfassungsgericht (“Tribunal Constitucional”) eine von der Regierung der Autonomen Gebietskörperschaft Murcia gegen das RDL 14/2010, vom 23. Dezember, nach dem dringende Maßnahmen zur Behebung der nicht ausreichenden tariflichen Finanzierung im Energiebereich ergriffen werden, eingelegte Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung zugelassen. Das genannte RDL war am 25. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Die von der Beschwerdeführerin angegriffenen Vorschriften (Erste Zusatz-, Zweite Übergangs- sowie Erste Schlussbestimmung) betreffen sowohl die allgemeine Begrenzung der Anzahl der Betriebsstunden mit Tarifanrecht für Fotovoltaikanlagen in Abhängigkeit von der Strahlungszone („zona solar climática“), in der sich die jeweiligen Anlagen befinden, als auch die konkrete zusätzliche Begrenzung, die auf nach dem RD 661/2007 zu vergütende Anlagen anwendbar ist.

Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde stellt einen neuen Schritt gegen die von der spanischen Regierung in den letzten Monaten vorgenommenen Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere der Fotovoltaik, dar.

Für weitere Information kontaktieren Sie bitte Antonio Jiménez: [email protected]