Gesetz über spanische REIT´s verabschiedet: „Sociedades Anónimas Cotizadas de Inversion en el Mercado Inmobiliario“ (SOCIMI)

13.11.2009

Am 15. Oktober 2009 hat das Plenum des Abgeordnetenhauses endgültig grünes Licht für die sogenannten SOCIMI gegeben.

Das angenommene Gesetz enthält eine Reihe wesentlicher Neuerungen gegenüber dem Gesetzesentwurf, den die Regierung dem Abgeordnetenhaus bereits am 19. Dezember des vergangenen Jahres vorgelegt hatte. Folgende Änderungen sind besonders hervorzuheben:

1.- Der Gesellschaftszweck der SOCIMI wurde erweitert, so kann jetzt auch die Durchführung von Bausanierungen umfasst sein.

2.- Es reduziert sich der Prozentsatz der in Immobilien oder vergleichbare Vermögenswerte vorzunehmenden Investitionen von 85 % auf 80 %.

3.- Der Prozentsatz hinsichtlich der Einnahmen der SOCIMI aus Nebentätigkeiten wurde von 15 % auf 20 % angehoben.

4.- Der Anteil der maximal zulässigen Fremdfinanzierung der SOCIMI wurde heraufgesetzt von 60 % auf 70 %.

5.- Die Besteuerung der Mieteinnahmen der SOCIMI aus Wohnimmobilien ist nun in den Fällen günstiger ausgestaltet worden, in denen die Wohnimmobilien mindestens 50 % des Vermögens einer SOCIMI darstellen: 20 % der Mieteinnahmen sind in diesem Fall von der Körperschaftssteuer befreit.

6.- Hinsichtlich des Mehrwertsteuersatzes gilt: Statt der allgemein gültigen 16 % für Mieteinnahmen aus der Vermietung von Immobilien mit Kaufoption lediglich 7 %; bei der Vermietung von Sozialwohnungen wird der Mwst.-satz sogar von 7 % auf 4 % gesenkt.

7.- Ist die Tätigkeit der SOCIMI auf Bausanierungen gerichtet, ist ebenfalls reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 % anzuwenden.

8.- Mit dem Gesetz wurde ein neuer Ausnahmetatbestand von der Steuer für Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte geschaffen: Kapitalbildung und Kapitalaufstockung der SOCIMI sind von dieser Steuer befreit.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Steuerberater Victor Manzanares: [email protected]