Im Vergleich zu dem von der Regierungspartei PP am 20. September 2012 dem Parlament vorgelegten Entwurf des Gesetzesprojektes sind vom Kongress lediglich wenige Präzisierungen eingefügt worden. Die vorgesehene Abgabe auf die Energieerzeugung in Spanien i.H.v. 6% im Sinne eines festen Steuersatzes bzgl. des Verkaufs von elektrischer Energie, unabhängig von der Art ihrer Erzeugung, wurde nicht angetastet. Diese Steuer soll hierbei in Bezug auf sämtliche Einnahmen aus dem Verkauf (Verkaufspreis + Vergütung) des Steuerpflichtigen im Hinblick auf jede einzelne Erzeugungsanlage erhoben werden.
Der genehmigte Text wird demnächst dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt. Dieser verfügt dann über eine Frist von einem Monat, um ggf. Änderungsanträge vorzulegen. Da die PP über eine absolute Mehrheit im Senat verfügt (162 der 265 Senatoren), sind im Prinzip jedoch keine weiteren großen Änderungen zu erwarten.
Laut dem Gesetzesprojekt wird das Gesetz zur Nachhaltigkeit im Energiesektor am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
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