Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersdorff [email protected], Carlos Anglada [email protected] oder Enrique Marinel-lo [email protected].
Stand: Februar 2013
Allgemeines
Die Gründung einer spanischen GmbH („sociedad de responsabilidad limitada“, nachfolgend „SL“) erfolgt durch notarielle Urkunde, in der die Gesellschafter ihre Anteile zeichnen und die Geschäftsführung (das Verwaltungsorgan) der Gesellschaft ernannt wird. Notwendiger Bestandteil der Gründungurkunde ist außerdem die Satzung der Gesellschaft. Nach Unterzeichnung der Gründungsurkunde muss die Gesellschaft dann in das örtlich zuständige Handelsregister eingetragen werden.
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