Eckdaten dieses Erlasses sind:
- Zwischen bestimmten deutschen und spanischen Flughäfen auf den Balearen wird ein sicherer Korridor eingerichtet.
- Der Korridor ist offen für bestimmte Flüge, die in der Anlage zum Erlass definiert sind.
- Artikel 1.2 des Erlasses besagt ausdrücklich, dass nur Residenten im Herkunftsstaat des Fluges (Deutschland) von dieser Maßnahme profitieren können.
- Es muss nachgewiesen werden, dass diese ein Hin- und Rückflugticket besitzen und dass der Aufenthalt auf den Balearen nachweislich mindestens 5 Nächte beträgt.
- Personen, die über diese Sondervereinbarung Zugang auf die Balearen erhalten, unterliegen Hygienekontrollen und einem Überwachungsprogramm, das von der Autonomen Gemeinschaft der Balearen entwickelt wird.
- Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme ausgesetzt werden kann, wenn die Rate der Covid-Infizierten eine Anzahl von 9 Fällen pro 100.000 Einwohnern an sieben aufeinander folgenden Tagen übersteigt.