Gründe für die Neufassung
Das spanische Parlament hatte die Regierung bereits im Mai 2015 mit der Neufassung beauftragt, um das seit Inkrafttreten im Jahre 2003 insgesamt 28 Mal geänderte alte Konkursgesetz zu ordnen, klarzustellen und zu harmonisieren. Die fortlaufenden Gesetzesänderungen und die umfassende Rechtsprechung führten zu Widersprüchen und Wiederholungen im Gesetzestext. Die Neufassung soll daher auch für eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Gesetzestextes sorgen und damit Rechtssicherheit gewährleisten. Ziel der Neufassung ist es auch, das spanische Insolvenzrecht auf die bevorstehende Umsetzung der Europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1023&from=DE) vorzubereiten.
Corona-Virus-Krise
Die Verabschiedung des neuen Konkursgesetzes steht natürlich ebenfalls unter dem Eindruck der aufgrund der Corona-Virus-Krise erwarteten Folgen für die spanische Wirtschaft und schließt insoweit an die per Königlichem Gesetzesdekret 16/2020 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1023&from=DE) bereits erlassenen insolvenzrechtlichen Sondermaßnahmen an.
Umfang der Neufassung
Der Auftrag an die spanische Regierung bestand nur in der Neufassung des bestehenden und nicht in der Schaffung eines neuen Konkursgesetzes. Nichtsdestotrotz hat das „neue“ Konkursgesetz mehr als dreimal so viele Artikel wie der alte Gesetzestext. Die Anzahl der Einzelbestimmungen erhöhte sich von 242 auf 752 Artikel und stellt damit ein gewaltiges Gesetzeswerk dar. Allerdings beruht die Erhöhung insbesondere darauf, dass einzelne Artikel in mehrere Einzelbestimmungen gestückelt wurden, um die entsprechenden Regelungen verständlicher zu gestalten. Viele Artikel wurden neu formuliert, um die verwendete Terminologie zu vereinheitlichen und damit Schwierigkeiten bei der Auslegung zu beseitigen.
Gliederung und Inhalt des neuen Konkursgesetzes
Das neugefasste Konkursgesetz teilt sich in 3 Bücher auf. Das mit Abstand den größten Raum einnehmende Erste Buch widmet sich dem „Gläubigerkonkurs“. Es ist in 14 Titel gegliedert, die unter anderem folgende Materien behandeln:
- Insolvenzeröffnung
- Insolvenzorgane (Richter und Insolvenzverwaltung)
- Wirkungen der Insolvenz
- Aktiv- und Passivmasse
- Eröffnungsgutachten der Insolvenzverwaltung
- Zahlung der Gläubigerforderungen
- Insolvenzvergleich
- Verwertung der Aktivmasse
- Insolvenzhaftung
- Abschluss und Wiedereröffnung des Insolvenzverfahrens
- Öffentlichkeit des Insolvenzverfahrens
- Besondere Insolvenzen (z. B. Nachlassinsolvenz)
Im Zweiten Buch wird in 4 Titeln den „vorläufigen Konkurs“ (Preconcurso) abgehandelt. Im Einzelnen finden sich dort die Regelungen über die förmliche Mitteilung an das Gericht über die Aufnahme von Verhandlungen mit den Gläubigern, das Refinanzierungsabkommen, die außergerichtliche Zahlungsvereinbarung und die Besonderheiten des sich an den vorläufigen Konkurs ggfs. anschließenden Insolvenzverfahrens.
Wie bereits im alten Konkursgesetz finden sich die Regelungen über das internationale Privatrecht in Insolvenzsachen am Schluss des Gesetzestextes im Dritten Buch der Neufassung.
Inkrafttreten der Neufassung
Damit sich alle im Insolvenzrecht tätigen Beteiligten mit der Neufassung vertraut machen können, hat der spanische Gesetzgeber eine mehrmonatige vacatio legis vorgesehen. Das neugefasste Konkursgesetz tritt daher erst am 1. September 2020 in Kraft.