Internationales Zivilverfahrensrecht: Inkrafttreten des überarbeiteten Luganer Übereinkommens zum 1. Januar 2010

17.02.2010

Das überarbeitete Luganer Übereinkommen (LugÜ II) über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Es wurde am 18. Mai 2009 von der Europäischen Gemeinschaft mit Wirkung für alle Mitgliedsstaaten außer Dänemark, das am 24. September 2009 nachzog, unterzeichnet.

Es tritt damit an die Stelle des Luganer Übereinkommens vom 16.9.1988 (LugÜ I), das damals zwischen den Mitgliedstaaten der EG und der Europäischen Feihandelszone EFTA geschlossen wurde.
Aufgrund der Unterzeichnung Norwegens am 1. Juli 2009, gilt das LugÜ II im Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und Norwegen ab dem 1. Januar 2010. Die Unterzeichnung der Schweiz und Islands stehen noch aus, so dass im Verhältnis zu diesen Staaten weiterhin das Luganer Übereinkommen vom 16.9.1988 (LugÜ I) Anwendung findet.

Eine wesentliche Neuerung des überarbeiteten Übereinkommens liegt in der Ausdehnung seiner territorialen Anwendbarkeit auf 11 neue EU- Mitgliedsstaaten (Tschechische Republik, Zypern, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta, Estland und Lettland, Litauen, Bulgarien und Rumänien), die keine Mitglieder des LugÜ I waren.

Das Luganer Übereinkommen bildet gemeinsam mit der EheVO und der EuGVVO den Kern eines europäischen Zivilprozessrechts.

Mit dem überarbeiteten Übereinkommen wurde das LugÜ I weiter an die EuGVVO angepasst. So sind die Art. 1 bis 61 des LugÜ II nunmehr mit denen der EuGVVO identisch. Gerichtliche Entscheidungen im Rechtsverkehr mit den (zeichnenden) Staaten der EFTA enthalten damit in gleicher Weise Geltung.
Für das überarbeitete Luganer Übereinkommen bejaht der EuGH im Gegensatz zum LugÜ I seine Auslegungskompetenz, da es sich um ein von der Gemeinschaft abgeschlossenes Abkommen handelt. Bindend ist diese aber nur für Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft.

Für mehr Information kontaktieren Sie bitte Sönke Lund: [email protected]