Kabinett plant eine Fristverlängerung bis 2012 der Restitution des Arbeitslosengeldes, das von jenen Erwerbstätigen in Anspruch genommen wurde, die von einem ERE* betroffen waren

04.12.2009

Dies sieht der Entwurf des Gesetzes über Eilmaßnahmen zur Beibehaltung von Arbeitsplätzen (Proyecto de Ley de Medidas Urgentes para el Mantenimiento del Empleo), der gegenwärtig im spanischen Parlament debattiert wird, vor.

 Das Kabinett will mit dieser Maßnahme für die ganze Legislaturperiode die Möglichkeit schaffen, das Arbeitslosengeld, das Erwerbstätige, die von einem ERE (*Genehmigungsverfahren der Arbeitsverwaltung bei Massenentlassungen, Kurzarbeit und Frühverrentung) mit aufschiebender oder einstweiliger Wirkung betroffen sind, aber letztendlich entlassen werden ohne an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, bezogen haben, bis zu einem Maximum von vier Monaten zu restituieren. Mit anderen Worten, wenn die Einzel –oder Massenentlassung zwischen dem 8. März 2009 und dem 31. Dezember 2012 wirksam wird, können die Arbeitnehmer genannte Maßnahme in Anspruch nehmen.

Nicht unerwähnt bleiben sollen auch folgende in genanntem Gesetzesentwurf vorgesehene Maßnahmen. Zum einen, der Entschluss die Frist derselben Leistung, die im vorstehenden Absatz angeführt wurde, für Erwerbstätige, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund eines einstweiligen Arbeitsaussetzungsverfahrens erschöpft ist, bis zum 31. Dezember 2010 zu verlängern.

Und zum anderen, können die Unternehmen die Fristverlängerung der Zahlungsbefreiung der SV-Arbeitgeberbeiträge für allgemeine Versicherungsrisiken um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2010, in Anspruch nehmen, wenn sie arbeitslose Erwerbstätige einstellen, die Arbeitslosengeld beziehen.

Was die endgültige Verabschiedung dieses Gesetzes und seiner Bestimmungen anbelangt, werden wir sie auf dem Laufenden halten.
 

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Javier Echeburúa: [email protected]