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Königliches Gesetzesdekret 13/2010 vom 3. Dezember bezüglich der Maßnahmen im steuer- und arbeitsrechtlichen Bereich sowie Liberalisierung zur Förderung von Investition und Schaffung von Arbeitsplätzen
07.12.2010
Unter anderen Maßnahmen setzt dieses Gesetzesdekret eine Steuerbefreiung fest, anwendbar ab dem 3. Dezember 2010, in der Modalität der „Gesellschaftlichen Tätigkeiten“ (1% Steuersatz) bezüglich der Gründung von Gesellschaften, Kapitalerhöhungen und Kapitalzuführungen der Gesellschafter, die keine Kapitalerhöhung bedeuten.