Die Rechtsnorm (Königliches Dekret 713/2010, vom 28. Mai, veröffentlicht im Staatsanzeiger (BOE) am 12. Juni) sieht die Abschaffung der aus heutiger Sicht veralterten Register, die im Jahr 1981 gegründet wurden, vor. Die Reform nutzt die Gelegenheit, um ab Oktober die Bandbreite der einzutragenden tariflichen Abkommen zu erweitern, wie etwa um Schlichtung – oder Streikbeendigungsvereinbarungen oder Gleichstellungspläne.
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