Ein Beispiel einer fehlerhaften Bewertung durch die Verwaltung findet sich im Urteil vom 23.2.2007 des Obersten Gerichts von Valencia. In diesem Fall geht es um die Käufer einer Immobilie, die die gutachterliche Bewertung der Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Überprüfung des Preises einer Übertragung anfechten.
Das Gericht gibt den Steuerpflichtigen schließlich Recht und bemängelt, dass die durchgeführte Bewertung der Steuerverwaltung lediglich auf Grundlage des durchschnittlichen Marktwertes der Immobilie (Preis, welchen eine Immobilie mit ähnlichen Eigenschaften auf dem Markt erzielen könnte) geschehen ist, ohne dass gleichzeitig eine Bewertung durch einen Sachverständigen mittels eines persönlichen Besuchs der Immobilie stattfand.
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