Auf diese Art und Weise erlangt der gekündigte Arbeitnehmer einen Vermögensvorteil, denn das Unternehmen tritt hiermit in Wirklichkeit seinen aufgrund der geleisteten Zahlung entstandenen Anspruch gegenüber Fogasa auf Rückerstattung von 40% der gesetzlichen Abfindung gemäß dem Fogasa-Gesetz an den Arbeitnehmer ab.
Grundvoraussetzungen zur Umsetzung dieser neuartigen Lösung sind: die betriebsbedingte Kündigung des Personals und die Anerkennung der Zulässigkeit dieser Kündigung durch den Arbeitnehmer beim Schlichtungstermin (sei dieser außergerichtlich oder vor Gericht), sowie die zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer über die Bezahlung einer Abfindung, deren Betrag über dem gesetzlichen Höchstbetrag von 20 Tagen liegt getroffene Vereinbarung. Allerdings weisen wir darauf hin, dass diese Lösung aus steuerrechtlicher Sicht bedeuten würde, dass der von dem Unternehmen bezahlte über die 20 Tage hinausgehende Abfindungsüberschuss für den Arbeitnehmer nicht steuerfrei ist, dieser jedoch und sofern genannter Überschuss in einem einzigen Veranlagungszeitraum versteuert werden sollte Anspruch auf eine Steuersenkung von 40% hat, da es sich hierbei um ein nicht regelmäßiges Einkommen handelt. Unterm Strich bedeutet dies also, dass nur 60% des Überschusses zu versteuern wären.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Gómez Hernández: [email protected]