Neue Arbeitsförderungsmassnahmen durch Senkung von Arbeitgeberbeiträgen bei Einstellung von Arbeitslosen mit unerhaltsberechtigten Kindern

23.01.2009

Angesichts der starken Abschwächung der Konjunktur und der steigenden Arbeitslosenzahl in den letzten Monaten hat die Regierung in dem Königlichen Dekret 1975/2008, vom 28. November, unter anderen Ma?nahmen eine neuartige Arbeitsförderungsma?nahme verabschiedet, die auf der Senkung von Arbeitgeberbeiträgen bei Einstellung basiert.

Konkret werden Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung mit einem Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat oder dem entsprechenden Tagessatz, jenen Arbeitgebern vergütet, die Arbeitslose mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern mit einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag einstellen. Die familiäre Unterhaltspflicht ist, falls diese nicht bereits im Arbeitsamt erfasst sein sollte, bei Einstellung glaubhaft zu machen.

Anwendung findet diese Arbeitsförderungsma?nahme ab dem 3. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2010, und ist, im entsprechenden Verhältnis, auch auf Teilzeitverträge anwendbar.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Javier Echeburúa Martínez: [email protected]