Neue Formen des Immobilienerwerbs in Katalonien

30.09.2015

Der katalanische Gesetzgeber hat die neuen Rechtsfiguren des „zeitlich befristeten Eigentumserwerbs“ (propiedad temporal) und des „geteilten Eigentums“ (propiedad compartida) durch Gesetz vom 29. Juli 2015 eingeführt. Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Schaffung neuer Rechtsformen, die den Eigentumserwerb an Grundstücken erleichtern. Insbesondere soll das Gesetz den Bürgern eine weitere Möglichkeit gewähren, um Kreditinanspruchnahmen und Hypothekenbestellungen im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb zu vermeiden.

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Bei der Rechtsfigur des „zeitlich befristeten Eigentumserwerbs“ wird dem Berechtigten Eigentum an einem Grundstück eingeräumt, wobei diese Eigentümerposition durch ein rechtsgeschäftlich vorbestimmtes zeitliches Element beschränkt wird. Der Berechtigte kann wie ein Eigentümer mit dem Grundstück verfahren, dabei muss er jedoch stets die zeitliche Beschränkung seiner Eigentümerposition beachten. Konkret bedeutet dies, dass der Neu-Eigentümer das Grundstück während der Laufzeit seines Eigentums verpachten, vermieten oder sogar veräußern kann, solange dies nur auf bestimmte Zeit geschieht und der Alt-Eigentümer seine Eigentümerposition rechtzeitig wieder erlangen kann.  

Das neu geschaffene Rechtsinstrument des „geteilten Eigentums“ gewährt dem Erwerber – im Gegensatz zur soeben genannten Rechtsfigur – eine dauerhafte Eigentümerposition. Diese entsteht allerdings nur in Bezug auf einen bestimmten Prozentsatz am Grundstück und wächst sukzessive nach jeder Abzahlung (bis zur entsprechenden Befriedigung des Veräußerers und der damit einhergehenden Entstehung von Alleineigentum beim Erwerber). Nach der gesetzlichen Regelung kann der Miteigentümer über seinen Eigentumsbruchteil verfügen und diesen Anteil belasten.

Mit dem neuen Gesetz hat der katalanische Gesetzgeber zwei interessante und nicht sehr kapitalintensive Möglichkeiten des Immobilienerwerbs geschaffen, die das Risiko einer Überschuldung in Zeiten der Wirtschaftskrise zu reduzieren helfen.

Falls Sie detaillierte Informationen zum „zeitlich befristeten“ bzw. zum „geteilten Eigentum“ wünschen, stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie auch rechtlich zu diesen Themenfeldern.

Mehr Information: Lara Campanario Ciaurri