Neue Regelung im Energiesektor

22.06.2009

Der spanische Gesetzgeber hat mit dem Real Decreto-Ley 6/2009 vom 30. April eine neue Verordnung im Energiesektor auf den Weg gebracht.

Diese für Energien unter Sonderregelung – erneuerbaren Energien – anwendbaren Vorschriften traten am 7. Mai in Kraft. Zu beachten ist aber, dass die Energieerzeugung unter Verwendung der Fotovoltaiktechnologie jedoch vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausdrücklich ausgenommen ist. Diese richtet sich weiterhin nach dem Königlichen Dekret 1578/2008.

Gesetzliches Novum im Rahmen der Verordnung 6/2009 ist die Schaffung eines Registers zur Vor-Vergütungszuweisung („Registro de pre-asignación de retribución“) für Projekte deren Tätigkeit in der Erzeugung elektrischer Energie bestehen wird. Die Eintragung eines Projektes in dieses Register ist notwendig, damit das Königliche Dekretes 661/2007 Anwendung findet, dass den Energieerzeugungssektor unter Sonderregelung regelt. Den Antrag auf Eintragung des Projektes stellt der Bauträger. Hierbei ist unter anderem der Nachweis zu erbringen, dass über ausreichend eigene wirtschaftliche Mittel oder eine Finanzierung verfügt wird, um mindestens 50 Prozent der Investition der Anlage einschließlich der entsprechenden Netzeinspeiseleitung umzusetzen.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Daniel Cano: [email protected]