Neue und bessere Instrumente der Finanzverwaltung, um Steuerhinterziehungen zu verhindern

15.11.2007

Vor kurzem wurde das „Real Decreto 1065/2007″, vom 27. Juli“ verabschiedet, welches verbesserte Möglichkeiten der Steuererhebung und der Steuerprüfung schafft. Im gleichen Zuge wurde das neue Abkommen zwischen der AEAT (Finanzverwaltung) und dem so genannten „Consejo General del Notariado“ unterzeichnet.

Eine der neu vorgesehenen Regelungen der oben genannten Verordnung, welche am 1.1.2008 in Kraft treten wird, dient der Erstellung einer Datenbank, in der die relevanten Daten aller Steuerpflichtigen aller Finanzämter erfasst werden. Jede einzelne spanische Finanzbehörde erfasste und verwaltete seine Daten bisher auf eigene Weise. Die Neuerung, die durch die Verordnung eingeführt wird, dient der Schaffung einer einheitlichen Erfassung dieser relevanten Daten. Ziel dieser Vorschrift ist der Austausch von Daten zwischen den unterschiedlichen Finanzbehörden. Auf diese Weise wird der Finanzverwaltung ermöglicht steuerlich relevante Vorgänge der Steuerpflichtigen einfacher zu überprüfen.

Dasselbe Ziel verfolgt das genannte Abkommen zwischen dem „Consejo General del Notariado“ und der AEAT (Finanzverwaltung). Das „Consejo General del Notariado“ erstellt ein Verzeichnis aller relevanten Daten, die aus notariellen Urkunden hervorgehen. Diese Daten werden mit denen der Steuerpflichtigen verknüpft und bei Bedarf von der Finanzverwaltung ausgewertet. Die AEAT wird elektronischen Zugang auf dieses Verzeichnis erhalten und somit auch jederzeit Zugriff auf aktuelle Informationen mit steuerrechtlicher Relevanz haben. Zusätzlich werden die Notare der Verwaltung alle aus notariellen Urkunden stammenden Immobilien und Vollmachten – z.B. Ernennung und Kündigung von Geschäftsführern von Gesellschaften – betreffende Informationen übermitteln.

Für mehr Information kontaktieren Sie Javier Valls unter: [email protected]