Neuerungen bei der jährlichen Steuererklärung bezogen auf Operationen mit Dritten (Formular 347) hinsichtlich des Geschäftsjahrs 2008

11.03.2009

Vom 1. März bis zum 31. März 2009 läuft die freiwillige Frist zur Einreichung der jährlichen informativen Steuererklärung bzgl. Operationen mit Dritten im Geschäftsjahr 2008.

Im Hinblick auf die Vorbereitung und Einreichung dieses Steuerformulars ist es ratsam eine Reihe von Neuer- und Änderungen zu beachten, die durch das Königliche Dekret 1065/2007, vom 27. Juni, („Real Decreto 1065/2007, de 27 de julio, por el que se aprueba el Reglamento General de las actuaciones y los procedimientos de gestión e inspección tributaria que han sido recogidas en la Orden del Ministerio de Hacienda 3012/2008, de 20 de octubre, por la que se aprueba el modelo 347“) eingeführt wurden.

Die wesentlichen Neuerungen stellen sich wie folgt dar:

1. Erforderlich ist, diejenigen Geldbeträge über 6.000 € anzugeben, die in bar bezahlt wurden, und zwar für alle beteiligten Personen und Unternehmen jeweils einzeln.

Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass diejenigen erhaltenen Geldbeträge anzugeben sind, die demselben Geschäftsjahr zuzuordnen sind: D.h., sofern eine Rechnung eines Kunden über bspw. 60.000 € aus dem Geschäftsjahr 2007 stammt und auch diesem Geschäftsjahr zugeordnet wurde, dessen Betrag man allerdings erst in 2008 erhalten hat, bestünde demnach keine Verpflichtung diese Summe dem Jahr 2008 zuzuordnen.

2. Anzugeben sind auch – und zwar getrennt von anderen Vorgängen – Rechnungsbeträge die als Gegenleistung im Rahmen von Immobilienübertragungen angefallen sind, sofern diese der MwSt. unterliegen.

Für mehr Informationen, kontaktieren Sie bitte Herrn Victor Manzanares Saínz: [email protected]