Die wesentlichen Neuerungen stellen sich wie folgt dar:
1. Erforderlich ist, diejenigen Geldbeträge über 6.000 € anzugeben, die in bar bezahlt wurden, und zwar für alle beteiligten Personen und Unternehmen jeweils einzeln.
Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass diejenigen erhaltenen Geldbeträge anzugeben sind, die demselben Geschäftsjahr zuzuordnen sind: D.h., sofern eine Rechnung eines Kunden über bspw. 60.000 € aus dem Geschäftsjahr 2007 stammt und auch diesem Geschäftsjahr zugeordnet wurde, dessen Betrag man allerdings erst in 2008 erhalten hat, bestünde demnach keine Verpflichtung diese Summe dem Jahr 2008 zuzuordnen.
2. Anzugeben sind auch – und zwar getrennt von anderen Vorgängen – Rechnungsbeträge die als Gegenleistung im Rahmen von Immobilienübertragungen angefallen sind, sofern diese der MwSt. unterliegen.
Für mehr Informationen, kontaktieren Sie bitte Herrn Victor Manzanares Saínz: [email protected]