Am 16. Juli 2019 genehmigte der Senat der Vereinigten Staaten das Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen den USA und Spanien, das am 14. Januar 2013 unterzeichnet worden war. Das neue DBA tritt am kommenden 27. November in Kraft. Hervorzuheben ist die vorteilhafte Behandlung von Dividenden, die von einer amerikanischen Tochtergesellschaft an spanische Unternehmen ausgeschüttet werden, u. a. sofern letztere – direkt oder indirekt – mindestens 80 % der Beteiligungen an der amerikanischen Tochter hält. Dadurch können amerikanische Töchter Dividenden ohne Kosten an spanische Unternehmen ausschütten. Im Allgemeinen werden auch Steuerbefreiungen für Zinsen und Lizenzgebühren aus den USA festgelegt, wenngleich mit einigen Besonderheiten. Kapitalgewinne aus Immobilien und Immobiliengesellschaften werden mit wenigen Ausnahmen nicht in ihrem Ursprungsland versteuert.
Das neue Protokoll bringt eine Modernisierung des bestehenden DBA mit sich und verbessert die Position Spaniens für Direktinvestitionen aus den USA. Allerdings darf die komplexe Klausel nicht unberücksichtigt bleiben, die einschränkt, welche Gesellschaften die Vorteile des DBA nutzen können. Die könnte auch Holding-Gesellschaften betreffen. Bei Strukturen zur indirekten Investition in Spanien über Gesellschaften in anderen Ländern der EU scheint das neue Protokoll keinen negativen Effekt zu haben, jedoch erfordert die Einführung der Missbrauchsvorschriften durch die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Richtlinie zur Besteuerung von Zinserträgen in unserem Land die Prüfung des Protokolls. Ähnliches gilt bei Strukturen für Investitionen in Lateinamerika mit spanischen Holding-Gesellschaften. Auch hier hat das neue Protokoll keine negativen Auswirkungen, jedoch veranlasst die Klausel zum Principal Purpose Test des multilateralen Instruments zur Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen der OECD eine Prüfung.
Weitere Informationen: Víctor Manzanares