Neues Telekommunikationsgesetz

21.05.2014

Am 10. Mai 2014 ist im spanischen Staatsanzeiger das Telekommunikationsgesetz veröffentlicht worden. Es wird seinen Vorgänger, das Gesetz 32/2003 vom 3 November, ersetzen. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Wettbewerb zu unterstützen, ohne die Investitionen im Telekommunikationssektor zu bremsen. Inhalt des Gesetzes sind hauptsächlich Maßnahmen im Verwaltungsbereich, wie Genehmigungen oder Erlaubnisse, um die Ausübung von Tätigkeiten erleichten. In gleicher Weise werden Kriterien für die Liberalisierung des Telekommunikationssektors und die Nutzungsregelungen festgelegt. Die Rechte und Verpflichtungen der Anbieter und der Verbraucher sind auch in diesem Gesetz geregelt.

Außerdem wurde diese Veränderung der Rechtslage im Telekommunikationssektor auf Grund der „Strategie EU 2020“ notwendig, die als Ziel hat, den Zugang zum Breitband-Anschluss für alle europäischen Staatsbürger sicher zu stellen. Die für diesen Zweck in den nächsten zehn Jahren insgesamt erforderlichen privaten Investitionen werden auf 23 Milliarden EUR veranschlagt und dies könnte 2 Millionen Arbeitplätze für 2020 schaffen.

Ein weiterer Punkt, den das Gesetz vorsieht, ist die Role der spanischen Kartellbehörde („CNMC“). Die Befugnisse sind unter anderem die ex-ante-Regulierung und die Konfliktlösung zwischen nach den gemäß EU-Normen annerkanten Leistungserbringern.

Im Hinblick auf die aktuelle wirtschafliche Lage sind politische Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung auf einem Sektor, der Veränderungen mit große Geschwindigkeit erfordert, wilkommen.

Für weiter Auskunft kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersdorff