Neuregulierung der Sozialversicherungsleistungen

02.06.2009

Mit der Veröffentlichung des Königlichen Dekrets 295/2009, vom 6. März, zur Regulierung der wirtschaftlichen Leistungen des Sozialversicherungssystems bei Mutterschaft, Vaterschaft, Risikoschwangerschaft und Risiken während der Stillzeit, im Staatsanzeiger (BOE) vom 21. März 2009, werden zum ersten Mal, einheitlich und vollständig, eine Reihe von Leistungsanhebungen festgesetzt.

So werden die Ansprüche auf den Bezug des Mutterschaftsgeldes auf verschiedene Situationen ausgeweitet, etwa im Fall der Aufnahme (über einem Jahr) eines Pflegekindes, und außerdem wird ein Stufensystem eingeführt, das sich dem Alter der Arbeitnehmerin richtet, um die Erfüllung des vorhergehenden Beitragsleistungszeitraums zu bestimmen. Wichtig ist auch die Einführung des Mutterschaftsgeldes beitragsunabhängiger Natur.

Ferner wird die verordnungsrechtliche Entwicklung des Vaterschaftsgeldes festgesetzt, wobei die geschützten Situationen mit den angenommenen Fällen, die den Anspruch auf Mutterschaftsleistung begründen, gleichgesetzt werden. Hier werden die Voraussetzungen bestimmt, die notwendig sind um Leistungsberechtigter zu sein, sowie die Höhe der Leistung, die Laufzeit und die Regelungen, nach welchen sich ihr Nutzen richtet.

Im Zusammenhang mit dem Leistungsanspruch bei einer Risikoschwangerschaft noch der Hinweis darauf, dass dieses Risiko als berufliches Risiko eingeordnet wird, weshalb, infolgedessen, die Bedingung des vorangehenden Beitragsleistungszentraums aufgehoben wird. Und hinsichtlich der Leistung für Risiken während der Stillzeit wird dasselbe Rechtssystem angewandt, wie in Fällen von Risikoschwangerschaften.

Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte Javier Echeburúa Martínez: [email protected]