Ferner wird die verordnungsrechtliche Entwicklung des Vaterschaftsgeldes festgesetzt, wobei die geschützten Situationen mit den angenommenen Fällen, die den Anspruch auf Mutterschaftsleistung begründen, gleichgesetzt werden. Hier werden die Voraussetzungen bestimmt, die notwendig sind um Leistungsberechtigter zu sein, sowie die Höhe der Leistung, die Laufzeit und die Regelungen, nach welchen sich ihr Nutzen richtet.
Im Zusammenhang mit dem Leistungsanspruch bei einer Risikoschwangerschaft noch der Hinweis darauf, dass dieses Risiko als berufliches Risiko eingeordnet wird, weshalb, infolgedessen, die Bedingung des vorangehenden Beitragsleistungszentraums aufgehoben wird. Und hinsichtlich der Leistung für Risiken während der Stillzeit wird dasselbe Rechtssystem angewandt, wie in Fällen von Risikoschwangerschaften.
Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte Javier Echeburúa Martínez: [email protected]