Parlamentarische Beratung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Garantie des Einheitsmarktes beginnt

08.07.2013

Nach der Vorstellung des Regierungsentwurfes des Gesetzes zur Garantie des Einheitsmarktes („Ley de Garantia de Unidad de Mercado“) am 25. Januar 2013 wurde der entsprechende Gesetzestext nun durch Beschluss des Ministerrates vom 5. Juli 2013 zur entsprechenden Beratung und Verabschiedung an das spanische Parlament weitergeleitet.

In der Zeit seit der Veröffentlichung des Entwurfes bis zur Weiterleitung an das spanische Parlament, haben sich diverse Organisationen und insbesondere auch die Autonomen Gebietskörperschaften und andere Institutionen einschließlich der europäischen Union zu dem Projekt geäußert.

Wesentliche Kritikpunkte sind die von einigen autonomen Gebietskörperschaften behaupteten Eingriffe in ihre Regelungskompetenzen und die insbesondere von Verbraucherschutzverbänden befürchtete Schaffung von „Genehmigungsparadiesen“, also Regionen, die, mit dem Ziel Unternehmen anzuziehen, die Anforderungen an die Warenproduktion oder an die Gründung von Unternehmen übermäßig reduzieren, zu Lasten des Verbraucherschutzes und der Produktsicherheit.

Dem gegenüber steht die Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs durch die Schaffung einer Einheitslizenz für den Vertrieb von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, was den Wettbewerb erhöhen und die wirtschaftlichen Aktivtäten insgesamt erleichtern soll. Daneben soll auch durch eine Beschränkung der Genehmigungspflichten für bestimmte Tätigkeiten die Schaffung von Unternehmen erleichtert werden.

Nach Angaben der Regierung soll damit eine durchschnittlichen Steigerung des PIB von jährlich 0,15 % (entspricht 1.500 Millionen Euro) während der nächsten zehn Jahre erreicht werden.
Die von einigen Institutionen geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der Regelungen des Gesetzentwurfs teilt die Regierung nicht und verweis insofern insbesondere auf ein Gutachten des Staatsrates („Consejo de Estado“), der die Normen geprüft und für verfassungskonform befunden hat.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersorff: [email protected]