Wesentliche Ziele des Reformpakets sind zusammengefasst u.a. folgende: (1) Beschleunigung von Räumungsverfahren und damit mehr Rechtssicherheit für Vermieter, insbesondere durch entsprechende Änderungen der prozessualrechtlichen Vorschriften, (2) bei gleichzeitigem Schutz der Mieterposition in derart, als dass Konflikte und die damit verbundene Unsicherheit über den Vertragsstatus, zukünftig schneller einer gerichtlichen Lösung zugeführt werden sollen; (3) Schaffen von beiderseitigem Vertrauen in eine effizientere Abwicklung ihrer rechtlichen Belange und damit Ankurbeln des Mietmarktes insgesamt durch ausgeglichenere Kräfteverhältnisse, die zu weniger –häufig überzogenen- Garantieforderungen führen sollen: Die offizielle Regierungserklärung drückt dies so aus: „Der Mieter soll zukünftig frei zwischen Mieten und Kaufen entscheiden dürfen“; (4) Auch fördert das Reformgesetz Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, u.a. durch eine Herabsetzung der erforderlichen Mehrheiten bei diesbezüglichen Beschlüssen von Eigentümergemeinschaften.
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