Zum einen, die zweijährige Stundung der dem Zeitraum zwischen dem Juni 2008 und dem Mai 2009 entsprechenden SV-Arbeitnehmeranteile gegenüber allen, sowohl im Güter – als auch im Personenverkehr tätigen, Transportunternehmen, die bei der Sozialversicherung angemeldete Arbeitnehmer beschäftigen. Folglich sind genannte SV-Beiträge monatlich erst ab dem Juli 2010 und bis zum Juni 2011 zu leisten. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass das Unternehmen weiterhin den jedem Arbeitnehmer entsprechenden SV-Beitrag abzuziehen, einzubehalten und fristgerecht abzuführen hat.
Und, zum anderen, wird den in dieser Branche tätigen Freiberuflern dasselbe Recht bzgl. der Sozialversicherungsbeiträge mit dem Vorbehalt eingeräumt, dass die latenten Beiträge monatlich zwischen dem Juni 2010 und dem Mai 2011 zu leisten sind.
Die Berechtigung zur Nutzung dieser Hilfsma?nahmen erfolgt durch entsprechende Antragsstellung bei den regionalen Geschäftsstellen der Sozialversicherungshauptkasse.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Gómez Hernández: [email protected]