1) den Existenzvermerk des Protokolls auf der im Handelsregister geöffneten Seite
2) bei der Hinterlegung des Jahresabschlusses wird das Protokoll vollständig oder teilweise angegeben, soweit dies die gute Unternehmensführung betrifft
3) und, Eintrag in das Register der Entscheide, die das im Protokoll Vereinbarte ausführen.
In den beiden ersten Fällen wird ausschließlich die Kenntnisnahme Dritter erreicht. Durch den letzten Punkt wird eine materielle Veröffentlichung erreicht (Rechtsgültigkeit und Legitimität der eingetragenen Dokumente und die Auswirkung der Kenntnisnahme durch Dritte)
Eintragungspflichtig sind jedoch folgende Punkte:
1) Strafklauseln als Garantie der im Protokoll vereinbarten Verpflichtungen
2) Kriterien und Systeme zur Bestimmung des angemessenen Wertes der Akten/Anteile im Falle von Übertragungen inter vivos oder mortis causa.
3) Schiedsvereinbarung bezüglich der Kontroversen zwischen den Gesellschaftern bzw. zwischen den Gesellschaftern und dem Unternehmen selbst.
Außerdem wurde der Familienrat als konsultatives Organ der Gesellschaften mit Charakter eines Familienunternehmens anerkannt, was zu einer höheren Stabilität und Klarheit in dessen Handlungsspielraum führt, insbesondere hinsichtlich der Vergütung, der Funktionsfähigkeit sowie der Beziehung zum Verwaltungsrat.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Nathalie Kühlmann : [email protected]