Regulierte Industrien in Spanien: Kartellamt kritisiert fehlenden Wettbewerb im Schienengüterverkehr

28.05.2013

Das spanische Kartellamt („Comisión Nacional de Competencia“) hat am 21. Mai 2013 eine umfassende Studie zu den Wettbewerbsbedingungen im Schienengüterverkehr in Spanien vorgelegt. Die Behörde kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es trotz der Liberalisierung im Jahre 2005 bisher nur einen sehr beschränkten Wettbewerb beim Schienengüterverkehr in Spanien gibt.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass ca. 85 % der Transportleistungen auf der Schiene von der staatlichen RENFE-Operadora erbracht werden, private Anbieter also nur einen Marktanteil von 15 % haben. Daneben liegt der Anteil des Schienengüterverkehrs an dem Gesamtvolumen für Transportleistungen mit 4,2% deutlich unter dem europäischen Durchschnitt, der für 2011 mit 17 % angegeben wird.

Es werden insgesamt fünf Bereiche identifiziert, die für die Wettbewerbsbeschränkungen verantwortlich sind und sowohl die weitere Liberalisierung als auch dem Wachstum des Schienengüterverkehrs insgesamt verhindern:

  • Die Infrastruktur und insbesondere das Schienennetz, u.a. weil es insgesamt drei Schienengrößen in Spanien gibt aber das europaweit vorherrschende Maß (UIC) nur sehr beschränkt zum Einsatz.
  • Die Verwaltung der Infrastruktur durch die staatliche ADIF.
  • Die gesetzlichen Vorschriften und Verfahren zur Regelung des Zugangs zur Teilnahme am Schienengüterverkehr.
  • Die der staatlichen RENFE-Operadora eingeräumten Vorteile bei der Ausübung der Tätigkeiten.
  • Die schwache Stellung des für die Kontrolle des Marktes zuständige Aufsichtsorgan ( Comité de Regulación Ferroviaria – CRF)

Das Kartellamt gibt eine Reihe von Empfehlungen ab, wie diese Probleme in der Zukunft beseitigt werden können. Dazu gehören die Berücksichtigung der festgestellten Defizite des Schienennetzes bei allen Investitionen in die Infrastruktur, Verbesserungen bei der Steuerung des Verkehrsaufkommens durch ADIF, Neureglung des Marktzugangs und der entsprechenden Gebührenordnungen, Maßnahme zur Verringerung der Vorteile von RENFE-Operadora und Stärkung der Position der Aufsichtsbehörde.

Der Gesetzgeber ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-483/10 vom 28. Februar 2013 ohnehin aufgefordert, Nachbesserungen bei dem spanischen Eisenbahngesetz vorzunehmen.

Die weitere Entwicklung ist sicherlich sehr interessant, zumal ja parallel auch die Liberalisierung des Personenverkehrs auf der Schiene gerade erst vor einigen Wochen einen – wenn auch nur sehr kleinen und zaghaften – Schritt vorangekommen ist. Die entsprechende gesetzliche Regelung zum Beginn der Liberalisierung des Personenverkehrs der spanischen Eisenbahn findet sich etwas versteckt in dem am 23. Februar 2013 im Staatsanzeiger (BOE“) veröffentlichten königlichen Gesetzesdekret 4/2013 vom 22. Februar 2013 über Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründern und Stimulierung des Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen, welches am 14. März 2013 von dem spanischen Parlament bestätigt wurde (siehe unsere Nachricht vom 21. März 2013).

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersdorff: [email protected]