Regulierte Industrien in Spanien: Zaghafte Öffnung des Eisenbahnpersonenverkehrs

10.09.2013

Mit einem Ministererlass vom 19. Juli 2013, der am 25. Juli 2013 – ausgerechnet einen Tag nach dem schwersten Eisenbahnunglück in Spanien seit 40 Jahren – in dem spanischen Staatszeiger („BOE“) veröffentlich wurde, hat die spanische Regierung den nächsten Schritt zur Liberalisierung des spanischen Eisenbahnverkehrs gesetzt. Der Erlass regelt die Einzelheiten der durch das Gesetzesdekret 4/2013 vom 22. Februar 2013 über Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründern und Stimulierung des Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen für den 31. Juli 2013 vorgegebene Öffnung der spanischen Eisenbahnstrecken, die vorrangig touristischen Zwecken dienen, für private Anbieter.

Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach dem Gesetz 39/2003 vom 17. November berechtigt sind Eisenbahnverkehrsleistungen zu erbringen und denen (nach einem entsprechenden Antrag) Kapazitäten zur Nutzung der entsprechenden Infrastruktur von Strecken und ggf. Zügen für vorrangig touristische Zwecke zugewiesen wurden, können diese Leistungen ohne weitere Genehmigungen erbringen.

Die Zulassung von Eisenbahnunternehmen richtet sich nach Artikel 423 ff. des Gesetz 39/2003 vom 17. November wobei eine in einem anderen europäischen Land bereits erteilt Zulassung nach Artikel 42. Absatz 3 grds. auch in Spanien gilt.

Um den Transport von Reisenden für vorrangig touristische Zwecke von dem gewöhnlichen Transport von Reisenden abzugrenzen, werden eine Reihe von Bedingungen aufgestellt:

  1. Der Vertrieb muss über ein Reisebüro erfolgen bei dem vorab alle Plätze verkauft oder zumindest angeboten werden.
  2. Die Leistungen müssen als Paket zu einem Gesamtpreis erbracht werden und neben dem Transport mindestens zwei der folgenden Leistungen enthalten:

              – mindestens eine Übernachtung;
              – Verköstigung, wobei ein entsprechendes Angebot im Zug selbst nicht zählt;
              – sonstige touristische Leistungen wie Teilnahme an Veranstaltungen oder Besichtigungen.

Nach Zeitungsberichten haben sich bisher keine Interessenten für diese nunmehr liberalisierten Leistungen gemeldet. RENFE Operadora sucht wohl selbst nach Partnern, um die von ihr betriebenen drei Strecken (der Al-Ándalus, der Transcantábrico und der Expreso de la Robla) zu betreiben, aber auch das bisher wohl ohne Erfolg.

Die wirtschaftliche Bedeutung der liberalisierten Strecken ist sehr gering und die Öffnung nur dieses winzigen Teils des spanischen Eisenbahnverkehrs wird dementsprechend auch vielfach als reine Alibimaßnahme angesehen, um behaupten zu können, die Liberalisierung schreite voran. Anderseits wird gerade nach dem schrecklichen Unglück vom 24. Juli 2013 sicherlich eine Diskussion über die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs auslösen, deren Ergebnisse in die nächsten Schritte der Liberalisierung einfließen könnten.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersdorff: [email protected]