Regulierung der Eintragungspflicht der von selbstständigen und wirtschaftlich abhängigen Arbeitern geschlossenen Verträge

19.05.2009

Der Beschluss der staatlichen Arbeitsverwaltung vom 18. März 2009 (veröffentlicht im Staatsanzeiger (BOE) vom 4. April 2009) zur Durchführung der Eintragungspflicht der zwischen selbstständigen, jedoch in wirtschaftlicher Abhängigkeit tätigen Arbeitern (Trabajadores Autónomos Económicamente Dependientes, TAED) und dem Kunden geschlossenen Verträge, und deren Änderungen oder Beendigungen, reguliert das Verfahren, mittels desselben genannte Eintragung vorzunehmen ist.

Der Eintragungsverpflichtung kann sowohl durch persönliche Vorlage im Register als auch auf elektronischem Wege Folge geleistet werden. Die persönliche Eintragung ist in den hierfür eingerichteten Ämtern der Arbeitsverwaltung vorzunehmen, deren Standorte telefonisch unter der Nummer 901 11 99 99 erfragt werden können. Die Einreichung auf elektronischem Wege kann über nachfolgende Internetadresse der staatlichen Arbeitsverwaltung vorgenommen werden: www.inem.es/registro/indexTAEDhtml

Für Verträge mit Gültigkeit am 5. März 2009, Datum, an dem das Königliche Dekret 197/2009 zur Durchführung der Statuten der selbstständigen Arbeit in Kraft getreten ist, wird eine Übergangsfrist von 3 Monaten, also bis zum 5. Juni 2009 eingeräumt.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Gómez Hernández: [email protected]