In Spanien existieren, etwa für die Offenen Immobilienfonds, Investitionsquoten: Hier gilt bspw. die wichtige Regel, dass 50 % des Immobilienportfolios eines Fonds in Form von Wohnungen zu halten ist. Genau auf diese Investitionsquote wurde nun aber bei dem SOCIMI, entgegen allen ursprünglichen Befürchtungen des Sektors, verzichtet.
SOCIMI können, laut dem jetzt vorgelegten Entwurf, in Spanien unter folgenden Voraussetzungen gegründet werden:
- Mindestens 75 % der Aktiva müssen ohne Beschränkung in Bezug auf das Segment in Mietimmobilien investiert werden. Dies können etwa Wohnungen, Bürogebäude, Gewerbeimmobilien, Alters- oder Studentenheime, sowie Hotels oder sogar Garagenplätze oder -anlagen sein.
- Das Mindestgrundkapital einer SOCIMI muss 15 Mio. Euro betragen.
- Die Börsennotierung ist obligatorisch.
- Es müssen mindestens 90 % der Mieteinkünfte und des Mehrwertes als Gewinn ausgeschüttet werden.
- Der Geschäftsanteil eines SOCIMI – Aktionärs wird beschränkt sein, wobei insoweit noch der entsprechende %-satz festgelegt werden muss.
Allerdings stehen derzeit noch nicht alle Voraussetzungen fest, wie etwa (siehe oben) die maximale Höhe des Geschäftsanteils eines Aktionärs oder die Rechtsform, in der bestehende Vermögensgesellschaften die Regelung der REITs in Anspruch nehmen können. Diese sollen allerdings am Ende des Jahres, sobald die Regierung dem Kongress einen Gesetzesentwurf vorlegt, festgelegt werden.
Bleibt nun zu hoffen, dass die Regierung unter dem Sozialdemokraten Rodriguez Zapatero bei der Erstellung des SOCIMI-Gesetzesentwurfes, der noch für Ende dieses Jahres angekündigt ist, aus den Fehlern, die in anderen Ländern – etwa durch die Einführung allzu starrer Regularien, die letztlich den REIT in der Praxis von vorneherein verhindert hatten, lernt.
Quelle: Sonntagsausgabe der spanischen Tageszeitung „EL PAÍS“ vom 28. September 2008
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