Rückerstattung bezahlter Erbschaftssteuern in Spanien

10.09.2014

Der Europäische Gerichtshof (EuGH)  entscheidet, dass die spanische Erbschafts-und Schenkungssteuer gegen die Regelungen der Europäischen Union verstößt.
 

Der Europäische Gerichtshof hat am 3. September 2014 entschieden, dass die spanische Erbschafts- und Schenkungssteuer gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, da diese eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von Schenkungen und Erbschaften zulässt, und zwar zwischen in Spanien ansässigen und nicht ansässigen Erben bzw. Schenkungsempfängern, zwischen in Spanien ansässigen und nicht ansässigen Erblassern sowie zwischen Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen von auf spanischem Territorium und außerhalb Spaniens gelegenen Immobilien.

Für Steuerzahler, die in den letzten Jahren von der “Diskriminierung” bei der Entrichtung der spanischen Erbschaftsteuer betroffen waren, da sie die günstigere Regelung der autonomen Gebietskörperschaften nicht anwenden konnten, ist es entscheidend, umgehend zu handeln und ein Rückerstattungsverfahren für zu Unrecht gezahlte Beträge bei der spanischen Finanzbehörde einzuleiten. Für diejenigen Fälle, in denen dieser Weg aufgrund der abgelaufenen Verjährungsfrist ausscheidet, besteht die Möglichkeit eine Haftungsklage gegen den spanischen Staat innerhalb eines Jahres ab der Urteilsveröffentlichung einzureichen.
 
Aufgrund der Vorgehensweise des spanischen Staates in vorangegangenen ähnlichen Situationen machen wir abschließend darauf aufmerksam, dass die nun zwingend zu erfolgenden Änderungen der bestehenden Regelungen vielleicht sogar bis zum Jahr 2016 auf sich warten lassen werden. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist eine professionelle Steuerberatung für zukünftige Steuerzahler der spanischen Erbschaftssteuer notwendig, um bis zur Einführung der entsprechenden Änderungen im spanischen Erbschaftssteuergesetz die jeweils bestmögliche Vorgehensweise bestimmen zu können.
 
Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte José Blasi