Schadensersatzanspruch aufgrund Verzögerungen im Rahmen eines Enteignungsverfahrens

27.10.2008

Der Oberste Gerichtshof hat ein sehr interessantes Urteil im Bereich öffentlich-rechtlicher Verträge erlassen und gewährt im Ergebnis Schadensersatzansprüche, die aus der Aussetzung eines Vertrages mit der öffentlichen Verwaltung entstanden sind.

Der vorliegende Fall handelt von einem Vertrag zur Errichtung einer neuen Wasserversorgungsleitung. Das zuständige Amt für öffentliche Bauvorhaben, Wohnen und Städteplanung in Kantabrien entschied zuvor auf Ablehnung des Antrags auf Schadensersatz.

Der Oberste Gerichtshof von Kantabrien („Tribunal Superior de Justicia de Cantabria“) stimmte dem Anspruch auf Schadensersatz teilweise zu. Der Oberste Gerichtshof Spaniens bestätigte diese Entscheidung, so dass letztlich die kantabrische Verwaltung Schadensersatz zu leisten hat, da die teilweise Aussetzung von Bauarbeiten, sofern diese der Verwaltung zuzuschreiben ist – dies ist hier der Fall, da die Verzögerungen auf der Nichtbeendigung des Enteignungsverfahrens beruhen -, den Schaden verursacht hat.

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