Das spanische Parlament hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2020 auf Vorschlag der Regierung mit einer knappen Mehrheit die letztmalige Verlängerung des Alarmzustandes bis zum 7. Juni 2020 gebilligt.
Gleichzeitig genehmigte das Parlament die Beendigung der seit Mitte März dieses Jahres andauernde Aussetzung der Gerichts- und Verwaltungsverfahren und Unterbrechung der Verjährungsfristen.
Zwischenzeitlich war der Gerichtsbetrieb zwar im Notdienst-Modus wieder aufgenommen worden, aber Verfahrenshandlungen fanden sowohl auf Gerichts- als auch Verwaltungsebene nur sehr begrenzt statt.
Auch das Gerichts- und Behördenpersonal kehrt unter Beachtung besonderer Sicherheitsregeln bis zu 70% unter Einrichtung von Nachmittagsschichten an seine Arbeitsplätze zurück.
Mit Wirkung zum 4. Juni 2020 werden die ausgesetzten Gerichtsverfahren und -fristen wieder aufgenommen. Für Verwaltungsverfahren gilt dies bereits ab dem 1. Juni 2020. Ab diesem Moment beginnen Verfahrens- und Rechtsmittelfristen neu zu laufen. Die Unterbrechung der Verjährungs- und Verwirkungsfristen wird zum 4. Juni 2020 ebenfalls aufgehoben.
Der Weg in die „neue Normalität“ im Justiz- und Verwaltungswesen beginnt.