Die spanische Regierung hat die Zeit vom 24. Dezember bis zum 6. Januar jeden Jahres zu in Bezug auf Gerichtsverfahren geschäftsfreien Tagen erklärt, mit bestimmten Ausnahmen für dringende Angelegenheiten in der Zivilgerichtsbarkeit. Zusätzlich zu diesen Tagen gelten weiterhin die Gerichtsferien im August und die jeweiligen nationalen, regionalen oder lokalen Feiertagen.