Spanien kommt Photovoltaik-Investoren entgegen

09.01.2020 - Antonio C. Jiménez Abraham

Der spanische Ministerrat genehmigt ein königliches Gesetzesdekret, das Betreibern von Anlagen für erneuerbare Energien, die nach der Reform von 2013 beim spanischen Staat eingereichte Beschwerden zurückziehen, eine Rentabilität von 7,389 Prozent pro Jahr bis 2032 garantiert.

Madrid zog vom 2. bis zum 16. Dezember als Austragungsort des Klimagipfels (COP25) weltweit die Aufmerksamkeit auf sich. Führende Politiker und Klimaexperten aus aller Welt nahmen teil. Der Minimalkompromiss dieses Gipfels erhöht den Druck auf den kommenden Klimagipfel in Glasgow im Jahr 2020. Dann wird vor allem die Frage zu lösen sein, wie laut Pariser Abkommen von 2015 die Industrieländer Klimaschutz auch im Ausland betreiben können.

Nur wenige Tage zuvor hatte das Europäische Parlament in einer am 28. November mehrheitlich angenommenen Resolution erklärt, dass man sich in einer “klimatischen Notsituation” befinde. Die Europaabgeordneten haben die Europäische Kommission außerdem aufgefordert, das Ziel anzuheben, die CO2-Emissionen in der Atmosphäre bis 2030 von 40 auf 55 Prozent zu reduzieren und damit bis 2050 klimaneutral zu werden. Zudem betreibt Ursula von der Leyen, die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, den Green New Deal. Es scheint, als wäre die ganze Welt – Führungspersönlichkeiten, Geschäftsleute und die Zivilgesellschaft – endlich aus ihrer Lethargie erwacht und würde beginnen, den Klimawandel ernst zu nehmen.

Spanien erkennt als Mitglied der EU seine Pflicht und ergreift Maßnahmen, um die Umsetzung erneuerbarer Energien im Land erneut zu fördern und die gesteckten Ziele zu erreichen. In einem Land, das von der Kraft der Natur, insbesondere der Sonne, gesegnet ist, ist es für normalen Bürger nicht verständlich, warum die Verbreitung von Photovoltaikanlagen, die umweltschädliche Energiequellen ersetzen können, noch nicht angezogen hat. Nach einigen Jahren der Verwirrung hat die amtierende spanische Regierung der PSOE mit der Genehmigung des königlichen Gesetzesdekrete 17/2019 am 22. November nun entsprechende Maßnahmen ergriffen. Das Durcheinander, das das königliche Gesetzesdekret 9/2013 verursacht hatte und mit einem Schlag rückwirkend die den Anlegern zugesagten Prämien strich, soll damit behoben werden.

Wie und warum ist Spanien in diese Situation geraten?

Mit der sozialistischen Regierung von Rodríguez Zapatero wollte Spanien die Einführung erneuerbarer Energien stark vorantreiben. Dafür hat die Exekutive beschlossen, einen wichtigen wirtschaftlichen Ausgleich, sogenannte Prämien, zu gewähren, um auf diese Weise potenzielle Investoren zu motivieren: 360 Euro pro Megawatt/Stunde. Und der Markt wurde motiviert. Nach Angaben des CNMC stieg die Anzahl der Anlagen von 55 im Jahr 2000 auf 55.000 im Jahr 2010. Die Zahlen übertrafen alle Prognosen. Doch letztlich bezahlte der Verbraucher die Rechnung.

Als die konservative Regierung der PP 2013 an die Macht kam, wurde beschlossen, die Prämien für erneuerbare Energien zu kürzen – sogar rückwirkend. Darin enthalten war das Konzept der “angemessenen Rentabilitätsregulierung”. All das war ein schwerer Schlag für die Anleger. Viele Unternehmen und Anleger verklagten Spanien daraufhin. Im Zusammenhang mit diesen Kürzungen stehen die Urteile in 45 Anerkennungsverfahren gegen den Staat noch aus, mit einem Schadensvolumen von rund 10 Milliarden Euro. Nicht zu vergessen: Auch das Image des Landes litt darunter.

Welche Lösung bietet das neue königliche Gesetzesdekret dem betroffenen ausländischen Investor?

Die notwendige Energiewende erfordert in Spanien bis zum Jahr 2030 eine Investition in Höhe von 250.000 Millionen Euro. Dazu hat Teresa Ribera, Ministerin für ökologischen Wandel, den Anlegern in einer Pressekonferenz am 28. November rechtliche Stabilität zugesichert.

Das neue königliche Gesetzesdekret sieht eine Reduzierung der angemessenen Rendite (Rate-of-Return-Regulation; RRR) für erneuerbare Energie-Anlagen nach 2013 um 7,39 auf 7,09 Prozent vor. Das ist durchaus von Relevanz: Denn den 64.000 vorhandenen Anlagen vor dem Jahr 2013 bietet es die Aufrechterhaltung einer Rentabilitätsrate auf das eingesetzte Kapital von 7,39 Prozent in den nächsten 12 Jahren – solange sie die laufenden Schiedsverfahren fallen lassen oder auf die anerkannte Entschädigung verzichten. Alle Unternehmen, die davon profitieren möchten, müssen diesen Verzicht vor dem 30. September 2020 einreichen.

Wenn diese Maßnahme erfolgreich ist, könnte sie mehrere positive Auswirkungen haben: Einerseits würde sie dem spanischen Staat viele Milliarden Euro einsparen; andererseits würde die korrekte Einspeisung sauberer Energien in das Energiesystem des Landes begünstigt. Nicht zu vergessen: Dies würde auch dazu beitragen, das angekratzte Image Spaniens gegenüber dem internationalen Energiesektor dank eines komfortablen und sicheren regulatorischen Rahmens für Investitionen wiederherzustellen.

Wie wird die Industrie rundum erneuerbare Energien diese Maßnahme bewerten? Bedenken sind an dieser Stelle gerechtfertigt. Spanien hat sich das Image eines unzuverlässigen Landes erworben, wenn es darum geht, langfristige Investitionsanreize aufrechtzuerhalten. Hinzu kommt, dass die derzeitige Instabilität der politischen Lage vorerst nicht weiterhilft. Eine weitere wichtige Tatsache ist, dass Spanien bereits 10 Schiedsverfahren verloren hat und höchstwahrscheinlich die ausstehenden auch weiterhin verlieren wird. Was würde ein Investor, der seine Anlagen in Spanien geschlossen hat, gewinnen? Wie entscheidet ein Anleger, der eine höhere Entschädigung erwartet als die Vorteile, die er durch den Verzicht auf diese erhalten könnte? Als Investor das Friedensangebot Spaniens anzunehmen, ist durchaus nicht einfach.

Antonio C. Jiménez Abraham
Verantwortlicher Partner für den Energiebereich