Im vergangenen Monat Dezember veröffentlichte der Generaljustizrat (Consejo General del Poder Judicial) einen Bericht, in welchem er zu dem Schluss kam, dass spanische Gerichte im dritten Quartal 2018 insgesamt 1.209.693 Fälle entschieden. Das ist ein Anstieg um 2,4 % im Vergleich zur Vorjahresperiode. Durch diese nach Gerichtsbarkeiten aufgestellte Analyse konnte ein Anstieg sowohl bei aufgenommen als auch bei entschiedenen Fällen in allen Gerichtsbarkeiten außer der Strafgerichtsbarkeit festgestellt werden.
Unbeschadet dessen ist die Anzahl der Streitfälle in Spanien weiterhin die höchste in der Europäischen Union, sie beläuft sich für ganz Spanien auf 28,7 Fälle je 1.000 Einwohner. Die autonomen Regionen, die über dem nationalen Durchschnitt lagen, waren die Kanaren (38,3 Fälle je 1.000 Einwohner), die Balearen (32,8 Fälle), Andalusien (32,7 Fälle), Asturien (29,9 Fälle), Kantabrien (29,8 Fälle) und Valencia (29,2 Fälle). Die autonomen Gemeinschaften mit den geringsten Fallzahlen waren La Rioja (19,5 Fälle), das Baskenland (20,38 Fälle) und Navarra (21,37 Fälle).
Diese Situation spiegelte sich im vergangenen Jahr auch in der Einberufung von mehrfachen Erklärungen von Oberrichter- (magistrados) und Richterverbänden wider. Seit Jahren bringen diese Verbände vor, dass die Justiz sich in einer kritischen Lage befindet, da die Justiz ihrer Auffassung nach veraltet, überholt, nicht ausreichend und langsam ist. Zur Behebung dieser Probleme und Mängel fordern sie die Schaffung neuer Organe und Bereitstellung eines höheren Budgets für Modernisierung und Ausstattung der Justiz mit Sachmitteln.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass unter Beachtung der Tatsache, dass 2017 Spanien die dritthöchste Anzahl von Streitfällen aller OSZE-Mitglieder verzeichnete, wir davon ausgehen können, dass die Forderung nach Investitionen für die Verbesserung der Justiz entscheidend für die Senkung der überhöhten Fallzahlen in Spanien sind.